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Satzung Auszüge aus der Satzung des Verschönerungsvereins Bargteheide e.V.
§ 2
Der Zweck des Vereins ist ideeller Art, und zwar
a) das Ortsbild zu verschönern durch
1. Vorgartenwettbewerbe,
2. Vortragsreihen über Anlage und Pflege des Gartens,
3. Vorlage von Gestaltungsplänen für öffentliche Grünanlagen,
4. Pflanzaktionen,
5. Frühjahrsputz,
6. Beschaffung von Ruhebänken.
b) Natur- und Landschaftsschutz zu pflegen durch
1. entsprechende Vorträge,
2. Anregung zur Schaffung von Wanderwegen, zur Aufstellung von Ruhebänken und
Wegweisern,
3. Kenntnisnahme von städtischen Landschafts-, Grünordnungs- und Bebauungsplänen
sowie Stellungnahmen hierzu,
4. Besichtigungsfahrten.
c) Heimatpflege und Kontakte zu fördern durch
1. geschichtliche, volks- und heimatkundliche Vorträge,
2. niederdeutsche Darbietungen,
3. öffentliche Wanderungen,
4. Trägerschaft des Museums, Orts- und Heimatkundliche Sammlung „Ut de
Dörptied“.
Mittel des Vereins dürfen nur für die oben angeführten satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
Zu Veranstaltungen des Vereins sollen nicht nur die Mitglieder, sondern auch
Gäste freien Zutritt haben.
Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten.
Die Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen.
Die gemeinnützigen Zwecke werden ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§
51 ff der Abgabenordnung verfolgt. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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